Notgemeinschaft darf klagen

Neuer Vorstand kann im Verfahren um Naturschutzgebiet Anwalt und Gutachter einsetzen

VON SVEN SOKOLL

STEINHUDE/MARDORF. Die Not-
gemeinschaft Steinhuder Meer
geht mit einem neuen Vorsitzen-
den in die entscheidenden Debat-
ten um die Neuausweisung des
Naturschutzgebiets im Osten des
Sees. Die Mitglieder haben bei der
Versammlung am Freitag in Mar-
darf zudem das Mandat erteüt,
notfalls auch ein Gerichtsverfah-
ren gegen die neue Regelung an-
zustrengen.
In der Notgemeinschaft sind
unterschiedliche Nutzergruppen
vereint. Michael Oswald hatte

schon vor der Versammlung ange-
kündigt, sich aus beruflichen und
familiären Gründen nach neun
Jahren zurückziehen zu woUen.
Zum Nachfolger wählte die Ver-
Sammlung Johannes Franke vom
Yacht-Club Steinhuder Meer, der
über die Arbeit in der Initiative
ProSteinhuderMeer angefangen
hatte, sich mit den Problemen am
Meer zu beschäftigen.
Der 52-Jährige ist ebenso wie
Oswald Rechtsanwalt. Auf Beden-
ken gegen einen Wechsel in der
heißen Phase entgegnete Oswald:
„Ich schlage die Tür hinter mir
nicht zu.“ Er wül sich in die Ver-

handlungen also
durchaus weiter ein-
bringen.
Bis Ende März
läuft das Beteüi-
gungsverfähren, das
die Region Hanno-
ver jetzt eingeleitet
hat. Oswald betonte,
jetzt müsse vor al-
lern noch sicherge-

stellt werden, dass die Entschlam-
mung des Meeres dauerhaft
möglich ist. An den Großenhei-
dorner Polder ist die Grenze des
Schutzgebiets recht nah herange-
rückt. Außerdem kam in der Ver-

Johannes
Franke

Sammlung zur Sprache, dass der
geplante Schutz weiter Flächen
des Toten Moores auch die künfti-
ge Suche nach möglichen Polder-
flächen stark einschränke.
Die Mitglieder stimmten zu,
dass der Vorstand sich im Verfah-,
ren Hilfe von einem Fachanwalt
und bei Bedarf auch von einem
Gutachter holen kann. Wenn die
Verhandlungen nicht erfolgreich
sind und der Fachanwalt ein Nor-
menkonü-ollverfahren für aus-
sichtsreich hält, soll das als letztes
Mittel auf dem Tisch bleiben -das
unterstrich auch der neue Vorsit-
zende Franke.

 

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